Karten: (030) 254 88 - 999

(030) 254 88 - 999

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Konzertbesuchern und der Stiftung Berliner Philharmoniker. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.

Für Abonnenten sowie Besucherorganisationen bzw. deren Mitglieder gelten die Bedingungen, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist.

2. Öffnungszeiten

Der Kassenraum wird jeweils 90 Minuten vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Die übrigen Öffnungszeiten der Kassen werden gesondert bekannt gegeben.

3. Programme und Anfangszeiten

Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden in den Kassenfoyers bekannt gemacht. Änderungen bleiben vorbehalten. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher ggf. bei einer Nachlasspause den Saal betreten.

4. Kartenreservierungen und Vorverkauf

4.1 Kartenverkauf an der Konzertkasse der Philharmonie

Der Vorverkauf der Berliner Philharmoniker beginnt für jeweils mehrere Konzerte an den angekündigten Sonntagen. Eine Nummernvergabe durch die Berliner Philharmoniker erfolgt nicht und wird auch nicht anerkannt. Der Kartenverkauf für alle Konzerte ist am ersten Tag des jeweiligen Vorverkaufs grundsätzlich auf zwei Karten pro Person und Programm beschränkt. Vom zweiten Tag an erfolgt ein unbeschränkter Kartenverkauf. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis werden bevorzugt. Dabei wird so verfahren, dass nach vier Käufern ein Schwerbehinderter bevorzugt zum Kartenkauf zugelassen wird. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Sofern Stehplatzkarten verkauft werden, ist deren Erwerb nur am Konzerttag frühestens eine Stunde vor Konzertbeginn möglich.

4.2 Umtausch und Rücknahme von Karten

Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch der Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls kein Umtausch- und Rücknahmerecht.

4.3 Kartenverlust

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von der Stiftung Berliner Philharmoniker kein Ersatz geleistet.

4.4 Weitergabe von Eintrittskarten

Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht. Das Anbieten von Eintrittskarten auf dem Gelände der Philharmonie ist nicht statthaft.

4.5 Kartenreservierungen

Für auswärtige Besteller können im Rahmen der verfügbaren Kontingente Reservierungen vorgenommen werden. Schwerbehinderte können Karten für die Schwerbehindertenloge sowie für alle übrigen Plätze schriftlich bestellen. Die Bearbeitungsgebühr inklusive der Zusendung der Karten auf dem Postweg beträgt 2 Euro pro Karte. Besucherorganisationen können Kartenreservierungen im Rahmen der jeweiligen Saisonkontingentierung nach Erscheinen der Vorschau vornehmen. Theaterkassen können für den jeweiligen Vorverkauf im Rahmen der hierfür bestehenden Kontingente Karten erwerben. Das diesbezügliche Geschäftsverfahren wird mit den Theaterkassen gesondert geregelt.

4.6 Form und Umfang der Kartenbestellung

Reservierungsanfragen von Einzelpersonen bedürfen der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. In der Regel werden je Einzelperson nur je zwei Karten für maximal vier Konzertprogramme einer Spielzeit reserviert.

4.7 Entgegennahme und Bearbeitung von Kartenbestellungen

Kartenanfragen werden erst nach Veröffentlichung der Saisonvorschau angenommen und werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Wenn Eintrittskarten nicht reserviert werden können, erhält der Besteller eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung.

4.8 Arten der Bestellung

Kartenanfragen können schriftlich oder per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Für schriftliche Bestellungen sollte nach Möglichkeit der Bestellcoupon “Kartenanfragen” aus der Jahresvorschau benutzt werden. Eine Bestellung per Fax ist an die Fax-Nr. 254 88-323 des Kartenbüros zu richten.

Über E-Mail lautet der Anschluss:

4.9 Zahlungsweise

Die Karten können mit Kreditkarten (Visa, American Express, Eurocard) oder per Banküberweisung bezahlt werden.

Im Falle der Bezahlung per Kreditkarte sollten bereits auf dem Bestellschreiben die Kreditkartennummer und die Dauer der Gültigkeit angegeben werden. Soweit Plätze verfügbar sind, wird der entsprechende Betrag vom Konto des Bestellers abgebucht. Die Karten werden auf dem Postweg zugesandt. Bestellungen mit Angabe der Kreditkartennummer sind für Abonnementkonzerte bis zum Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich.

Für Sonderkonzerte und Kammerkonzerte können Bestellungen unter Angabe der Kreditkartennummer bis drei Wochen vor dem jeweiligen Konzerttermin vorgenommen werden.

Wählt der Besteller die Bezahlung per Banküberweisung, soll die Kartenbestellung grundsätzlich acht Wochen vor dem Konzert im Kartenbüro der Berliner Philharmoniker eingegangen sein. Er erhält - soweit Plätze verfügbar sind - ein schriftliches Angebot, dem die entsprechende Rechnung beigefügt ist. Sobald der geforderte Betrag innerhalb der Zahlungsfrist auf dem Konto der Stiftung Berliner Philharmoniker eingegangen ist, werden die Karten auf dem Postweg zugesandt.

4.10 Rücktritt vom Reservierungsvertrag

Bei verspätetem Zahlungseingang des Gesamtbetrages vergeben die Berliner Philharmoniker die reservierten Karten ersatzlos anderweitig, und der Betrag wird erstattet. Auswärtigen Kartenbestellern steht ein Rücktrittsrecht von der Platzreservierung für Konzerte zu, deren Anfangszeiten erheblich geändert oder die auf einen anderen Termin gelegt worden sind.

Bei nicht rechtzeitiger Einsendung der Eintrittskarten vor dem Konzert verfällt der Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, soweit es den Berliner Philharmonikern nicht mehr möglich sein sollte, die zurückgegebenen Karten anderweitig zu verkaufen.

4.11 Bearbeitungskosten

Für die Reservierung von Eintrittskarten durch die Berliner Philharmoniker werden Bearbeitungskosten von 2 Euro je Platz erhoben.

Bei Kartenrücknahme erfolgt keine Erstattung der Bearbeitungskosten.

5. Abonnements

5.1 Allgemeines

Für das Abonnement gelten die nachstehenden Bedingungen, die der Abonnent mit seiner Unterschrift beim Abschluss des Abonnementvertrages anerkennt.

5.2 Personenkreis

Abonnements werden grundsätzlich nur an natürliche Personen vergeben.

5.3 Umfang des Abonnements

Das Abonnement für Philharmonische Konzerte gilt für eine Spielzeit und umfasst pro Abonnent einen Platz einer Serie mit Ausnahme der Regelung nach 5.10.

5.4 Abonnementpreis

Der Abonnementpreis setzt sich aus dem Kartenpreis für das Abonnement und den Bearbeitungskosten zusammen.

5.5 Zahlungsweise

Das Abonnement ist grundsätzlich im Wege des Einzugsverfahrens zu bezahlen. Der Abonnent erteilt der Stiftung Berliner Philharmoniker nach Eingang des Abonnementangebotes eine Einzugsermächtigung. Die Kontobelastung erfolgt zum 1. Juli des jeweiligen Jahres. Anderenfalls ist eine bargeldlose Zahlung zum 1. Juli des jeweiligen Jahres auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto möglich.

5.6 Kartenversand

Der Versand der Abonnementkarten für die bevorstehende Spielzeit erfolgt erst nach dem 20. August, spätestens jedoch eine Woche vor dem ersten Konzert in der jeweiligen Abonnementserie.

5.7 Umtausch und Rücknahme

Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Abonnementkarten.

5.8 Änderungen, Verlegungen

Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Dies gilt auch für den Fall der Verlegung eines Konzerttermins. Die Berliner Philharmoniker behalten sich ein Umsetzungsrecht vor, wenn dies aus organisatorischen oder künstlerischen Gründen erforderlich wird.

5.9 Erneuerung des Abonnements

Das Abonnement wird für jede Spielzeit erneuert. Sofern ein Abonnent eine Ermächtigung zum Einzug des Abonnementbetrages erteilt hat, entfällt die Verpflichtung zur jährlichen Erneuerung. In diesem Fall verlängert sich das Abonnement bis zum Widerruf der Einzugsermächtigung, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 15. Juni eines jeden Jahres gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels. Sofern der Abonnent keine Einzugsermächtigung erteilt hat, verlängert sich das Abonnement durch fristgerechte Begleichung der zugesandten Rechnung.

Die Stiftung Berliner Philharmoniker behält sich die fristlose Kündigung des Abonnements im Falle eines Verstoßes gegen die Abonnementbedingungen durch den Abonnenten vor. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Abonnent wiederholt die Durchführung der Konzertveranstaltungen stört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. Auf Nr. 8 dieser Bestimmungen wird hingewiesen. In diesem Fall hat der Abonnent die Eintrittskarten für die noch ausstehenden Konzerte unverzüglich an die Berliner Philharmoniker zurückzugeben. Nach erfolgter Rückgabe wird ihm der Abonnementbetrag anteilig erstattet.

Nicht termingemäß erneuerte bzw. bezahlte Abonnements werden anderweitig vergeben.

5.10 Übertragung des Abonnements

Beim Tode des Abonnenten können dem Partner auf dessen Antrag hin bis zu insgesamt zwei Plätze in einer bisher abonnierten Konzertserie belassen werden.

5.11 Weitergabe von Abonnementkarten

Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf sowie das Angebot von Abonnementkarten auf dem Gelände der Philharmonie sind nicht statthaft.

5.12 Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung

Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen.

5.13 Verlust von Abonnementkarten

Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm gegen Vorlage des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

6. Garderobe

Garderobe kann gegen Zahlung einer Gebühr in den Foyers bei der damit beauftragten Firma abgegeben werden. Die abgegebene Garderobe ist gem. aushängenden Versicherungsbedingungen durch den Garderobenpächter gegen Verlust gesichert. Die Mitnahme von störenden Gegenständen, insbesondere Gepäckstücken und Funktelefonen sowie von Tieren in den Saal ist untersagt.

7. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in der Philharmonie gefunden werden, sind bei der Saalverwaltung der Stiftung Berliner Philharmoniker abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls in der Saalverwaltung zu melden.

8. Hausrecht

Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, stören oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt.

Die Berliner Philharmoniker behalten sich vor, von einzelnen Konzerten Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen zuzulassen.

Der Konzertbesucher erklärt mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines Abonnements sein Einverständnis.

10. Inkrafttreten

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 1. Mai 2001 in Kraft.